Das ETC ist nach der neuen "Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV" zertifiziert.
Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente trat im April 2012 auch der neue Zulassungsstandard AZAV in Kraft.
Die Zertifizierungsgesellschaft CERTQUA erteilte dem ETC die AZAV-Zulassung als Maßnahmeträger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 178 SGB III.
Die Kernsätze in unserem Qualitätsmanagementsystem sind
- Ergebnisorientierung
- Kundenorientierung
- Führung und Zielkonsequenz
- Prozessmanagement
- Mitarbeiterentwicklung, -beteiligung
- Kontinuierliches Lernen, Innovation, Verbesserung
- Aufbau von Partnerschaften
- Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit