Trotz verschiedener Öffnungen und Erleichterungen durch die 14. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung der Bayer. Staatsregierung (BayIfSMV) sind Unternehmen und Institutionen weiterhin verpflichtet, ein verbindliches Hygienekonzept für Mitarbeitende und Besucher*innen zu erstellen und diesen frei zugänglich zur Verfügung zu stellen. Das aus diesem Grund hier verlinkte Dokument ist das aktuelle Hygienekonzept des ETC e.V. für die Zentrale in der Sonnenstraße 12a, gültig ab 2. September 2021.
Es handelt sich um ein Dokument mit der Möglichkeit der laufenden Aktualisierung durch notwendige Anpassungen aufgrund der in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV) vorgesehenen "Krankenhausampel" (z.B. FFP-2-Masken ab Stufe "gelb" = 1200 KH-Einweisungen in By. in den letzten 7 Tagen) oder von Änderungen der jeweils gültigen IfSMV.